Das Ausfuhrbegleitdokument wird für Sendungen benötigt, die von Deutschland in die EFTA-Staaten oder Drittländer exportiert werden sollen.
- Bei einem Warenwert unter 1.000 € ist eine 3-fache Ausfertigung der Original-Handelsrechnung ausreichend.
- Ab einem Warenwert von 1.000 € bis 3.000 € wird ein einstufiges ABD benötigt.
- Ab einem Warenwert von 3.000 € bis 6.000 € wird ein zweistufiges ABD benötigt.
- Ab einem Warenwert von 6.000 € wird ein EUR1 benötigt. Dies ist nicht zwingend, vermeidet für den Kunden jedoch das Zahlen der Zollabgaben.